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Zertifiziert

Die Klus Metzg ist Qualitäts-Zertifiziert

QUALITÄTSKONTROLLE IN DER SCHWEIZER FLEISCHBRANCHE

Alle Gesetze und Verordnungen selbst zu studieren und umzusetzen kann mühselig sein. Deshalb hat das ABZ Spiez eine vom BLV bewilligte Leitlinie mit allen relevanten Angaben der Fleischbranche erstellt. Soviel wie notwendig – so wenig wie möglich – so praktisch wie nur möglich! Das war das Ziel bei der Erstellung der Leitlinie. Doch ein paar wenige Formulare muss jeder Betrieb ausfüllen (Eigenverantwortung). Diese sind nur zu Ihrem Vorteil, da Sie für Ihre ordentliche Selbstkontrolle sowieso notwendig sind und oft auch im Austausch mit Kunden und Abnehmern vorteilhaft sein können. In zwei praktischen Ordnern und zusätzlich in elektronischer Form steht Ihnen die Leitlinie zur Verfügung

Die mikrobiologischen Untersuchungen von Produkten, verteilt über das ganze Jahr, sind zwingend vorgeschrieben. Viele Betriebe verfügen über ein Qualitätsjahresabonnement vom ABZ Spiez und erfüllen damit einen wichtigen Teil der Selbstkontrolle. Das Standardabonnement enthält 16 Proben. Der Transport zwischen Labor und Ihrem Betrieb, die Analyse der Produkte und ein Audit durch einen unserer Ausbildner und Berater runden das Angebot ab.

Seit längerer Zeit ist es Pflicht, dass Schlachthöfe sowohl Oberflächenuntersuche (Abklatschproben) und mikrobiologische Schlachttierkörper-Untersuche vornehmen (VSFK Artikel 19, Absatz 1). In der anerkannten Branchenlösung für eine gute Verfahrenspraxis (Leitlinie SFF), die sie von uns erhalten, ist diese präventive Massnahme für die Schlachthygiene ebenfalls erwähnt.

 


Die Qualitätssicherungs- und Beratungsstelle ist das beratende Organ für Fragen der Hygiene, Deklaration, Rückverfolgbarkeit und vielem mehr zugunsten der ganzen Branche. Durch ein engmaschiges Selbstkontrollsystem wird das HACCP-Konzept der Lebensmittelgesetzgebung bzw. Hygieneverordnung in der Branche umgesetzt.